antirassistischer Täterschutz
Nun war letzthin der ADF Contest, ein Wettbewerb, der mit Beginn schon keiner mehr war, weil die nominierten Kombattanten zum Zuschauen verdammt waren. In den Ring wurden von der Jury diejenigen geschickt, die nach ihrer Meinung die lachhaftesten oder dümmsten Postings im ADF-Forum abgeliefert haben. Es wurde relativ schnell klar, dass die Motivation nur zu geringem Teil davon geprägt war, einfach mal ein wenig Spaß in die Ödnis des Sommers zu bringen. Nein, nach eigener Aussage war der Contest unvermeidlich, da bisherige "inhaltliche Interventionen" im Forum nicht goutiert wurden. Inhaltliche Interventionen dieser Art:
Entweder mensch erarbeit sich seine Ideologie anhand der Originale oder ist und bleibt halt ein inhaltlicher Flachwichser, wie es sie Haufenweise in der antideutsch-light Ecke gibt...

Während des Contests liefen einige der Macher desselben bzw. aus deren Umfeld stammend, mutmaßlich aus dem KF, x-berg.de bzw. blogsport.de, zu ungeahnten Höchstformen der inhaltlichen Intervention auf; der sachlichste Beitrag war noch "Geh doch nach drüben" von einem gewissen Elian. Die meisten verrannten sich aber schnell in irgendwelchen Täterschutzvorwürfen gegenüber diversen Forumsusern. Ich muss zugeben, anfangs nicht wirklich gewusst zu haben, um was es genau geht, bis schließlich auch ich gewahr wurde, dass eine schon ein Weilchen zurückliegende Vergewaltigungsgeschichte immer noch in einigen Köpfen für behaglichen Jagdtrieb sorgte.
Interessant an der Geschichte ist, dass man annehmen darf, dass eben genannter Personenkreis sich durchaus häufiger im Kommieforum herumtreibt. Dort wiederum gibt man sich in Fragen sexueller, bzw. patriarchaler Gewalt durchaus zweischneidig. Kritik an Verhältnissen, die sexuelle Gewalt hervorbringt, ist nur in einem recht eng definierten Rahmen zulässig. Schnell fängt sich der Kritiker, verlässt er die Grenzen des Berliner Szenesumpfes, einen Rassismusvorwurf ein. Ist innerhalb des Sumpfes das geeignete Strafmaß allein für die Infragestellung der Definitionsmacht noch nicht gefunden, so ist außerhalb das Diktum eines gewissen Ceza, "die Befreiung der Frau ist deren höchsteigene Angelegeheit und geht uns Berliner Szenemänner nix an", gültig, und wer schon leise Zweifel an der Freiwilligkeit des Kopftuchtragens äußert, ist ein eliminatorischer Rassist.
Man kann getrost von einem antirassistischen Täterschutzprogramm sprechen, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, so laut wie möglich zu krakelen, wenn die Kritik der Verhältnisse ansteht, die es ermöglichen, dass Frauen nach einer Vergewaltigung gesteinigt werden oder nach der Scheidung des von der Familie ausgewählten Ehegatten von der eigenen Familie erschossen werden. Was genau bezweckt werden soll, bleibt unklar. Auf jeden Fall aber hat sich der Antirassismus längst zur Öffentlichkeitsarbeit derer erhoben, die einen maximalen Grad der Unfreiheit garantieren.

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